AGB für die Vermietung - Haftungserklärung und Nutzungsbedingungen
1. Benutzung des E-Bikes
Der Mieter kennt durch die Übernahme des vermieteten E-Bikes an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreiem und sauberen Zustand befindet.
Der Mieter darf das E-Bike nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung benutzen und zu keinem anderen als den bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
2. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das E-Bike pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und es nur an einem sicheren Ort in verschlossenem Zustand abzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit auftretende Mängel bei der Rückgabe des Fahrzeuges dem Vermieter zu melden. Tritt während der Mietzeit ein Defekt am E-Bike auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Tel.: 015150046183 oder 017636303411 oder direkt bei der Rückgabe.
3. Reparatur
Wird eine Reparatur nötig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Andernfalls ist der Mieter verantwortlich. Das defekte E-Bike muss zur Ausgabestelle zurückgebracht werden. Sofern möglich wird dort ein Umtausch durchgeführt.
4. Unfall / Diebstahl
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn das E-Bike in einen Unfall verwickelt wurde bzw. abhandengekommen ist (Diebstahl).
Bei einem Unfall ist die Polizei zu verständigen und die zuständige Polizeidienststelle dem Vermieter mitzuteilen. Grundsätzlich muss der Mieter für den Unfallschaden aufkommen. Ist der Mieter schuldlos und ein Dritter kommt für den Unfallschaden auf, so erhält der Mieter seine in Vorkasse geleisteten Rechnungsbeträge zur Schadensregulierung zurückerstattet (nach Zahlungseingang). Bei einem Unfall oder Diebstahl ist der Vermieter berechtigt gemachte Angaben zur Person des Mieters an Dritte (Polizei etc.) weiterzugeben.
Der Mieter bestätigt, dass er im Falle eines Unfalls krankenversichert ist oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommt.
5. Haftung
Die Benutzung des gemieteten E-Bikes geht auf eigene Gefahr des Mieters. Jegliche Schadenersatzansprüche an den Vermieter sind ausgeschlossen. Der Vermieter kommt für keinerlei Folgekosten oder Folgeschäden auf, die durch einen Defekt am E-Bike entstanden sind. Der Mieter hat das E-Bike in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des E-Bikes und für die Verletzung der vertraglichen Pflichten. Zu ersetzen sind dann auch die Schadennebenkosten. Soweit ein Dritter den Schaden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit. Für unvorhersehbare Schäden (Defekt an der Bereifung, Bremsen…) übernimmt der Vermieter keine Haftung.
6. Rückgabe des E-Bikes
Der Mieter muss das E-Bike am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort zurückgeben. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der vereinbarten
Mietzeit. Wird das E-Bike nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Mietzins zu zahlen und für entstandene Schäden zu haften.
Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von fünf Werktagen nach Rückgabe des E-Bikes aufgetretene und erkannte Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden. Ein defektes E-Bike ist immer zur Ausgabestelle zurückzubringen.
7. Sonstiges
Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Alle gemachten Angaben in diesem Mietvertrag werden innerbetrieblich mit EDV verarbeitet. Mit meiner Unterschrift bestätige ich dass ich die AGB, Haftungserklärung und Nutzungsbedingungen akzeptiere und bescheinige eine fehlerfreie Übernahme des / der Mietgegenstände